Der TSuGV Großbettlingen auf Facebook

Tur­nen und Leichtathletik

Fuss­ball Aktiv

Speed­ska­ting

TSu­GV Sportschule

Infos

Tri­mes­ter

Wir tei­len das Jahr in drei Tei­le, soge­nann­te “Tri­mes­ter” ein.
1. Tri­mes­ter “A” star­tet nach den Weih­nachts­fe­ri­en und geht bis zu den Oster­fe­ri­en, das 2. Tri­mes­ter “B” star­tet nach den Oster­fe­ri­en und endet mit Beginn der Som­mer­fe­ri­en und das 3. Tri­mes­ter “C” beginnt nach den Som­mer­fe­ri­en und endet mit Beginn der Weih­nachts­fe­ri­en. Somit ergibt sich eine druch­schnitt­li­che Kurs­dau­er von 12 Einheiten.
Außer­dem bie­ten wir Kom­pakt­kur­se an, sowohl in als auch außer­halb der Ferien.

Kurs­num­mern

Die Kurs­num­mern bestehen immer aus der 4‑stelligen Jah­res­zahl, dem Buch­sta­ben für das Tri­mes­ter (A, B oder C) und einer lau­fen­den Num­mer für den Kurs, getrennt durch “-”. Kur­se die über meh­re­re Tri­mes­ter lau­fen, behal­ten ihre lau­fen­de Num­mer. es ändert sich dann nur der Buch­sta­be bzw. das Jahr in der Kursnummer.

Kurs­lei­ter

Unse­re Kurs­lei­te­rin­nen und Kurs­lei­ter sind hoch­qua­li­fi­zier­te Übungs­lei­te­rin­nen und Übungs­lei­ter. Sie besit­zen diver­se Lizen­zen und Zer­ti­fi­ka­te, die sie in zahl­rei­chen Aus- und Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men erwor­ben haben.
Sie besu­chen auch wei­ter­hin regel­mä­ßig Fort­bil­dungs­kur­se, um immer auf dem neus­ten Stand zu bleiben.

Ver­si­che­rungs­schutz

Nicht­mit­glie­der genie­ßen wäh­rend der Kurs­dau­er den sel­ben Ver­si­che­rungs­schutz wie Vereinsmitglieder.

Anre­gun­gen

Für Anre­gun­gen und Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge sind wir immer dank­bar. Schrei­ben Sie uns eine eMail oder wen­den Sie sich an Ihre Kurs­lei­te­rin oder Ihren Kursleiter.

AGBs

A: Die Anmel­dung zu den Kursen

  1. Die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer mel­den sich bis spä­tes­tens eine Woche vor Kurs­be­ginn schrift­lich, per­sön­lich oder per Inter­net bei der Geschäfts­stel­le der TSu­GV Sport­schu­le an. Fül­len Sie dazu die Anmel­de­kar­te (die­se ist dem Pro­gramm bei­gelegt und ist auch per Down­load auf der Home­page des TSu­GV unter www.tsugv.de/sportschule hin­ter­legt) bezie­hungs­wei­se das Online-For­mu­lar voll­stän­dig aus. Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den aus­schließ­lich für inter­ne Zwe­cke gespei­chert oder verarbeitet.
  2. Die Kurs­in­hal­te sind im Kurs­pro­gramm beschrie­ben und somit Bestand­teil der Anmeldung.
  3. Anmel­dung per Post oder per Inter­net ist nur in Ver­bin­dung mit einer Abbu­chungs­er­mäch­ti­gung oder per Über­wei­sung mög­lich. Zah­lung muss bis eine Woche vor Kurs­be­ginn erfolgen.
  4. Die Anmel­dung ist ver­bind­lich. Sie erhal­ten eine Anmel­de­be­stä­ti­gung. Die­se ist zur Ver­an­stal­tung mit­zu­brin­gen und auf Ver­lan­gen vorzuzeigen.
  5. Die Abbu­chung erfolgt vor dem ers­ten Kurstag.
  6. Über­wei­sun­gen haben an die Kreis­spar­kas­se Ess­lin­gen, IBAN: DE07 6115 0020 0008 2171 70,
    BIC: ESSLDE66XXX
    vor dem Beginn der Kur­se zu erfolgen.
  7. Bar­zah­lun­gen sind nur bei per­sön­li­cher Anmel­dung in der Geschäfts­stel­le möglich.
  8. Mit Ihrer Anmel­dung erken­nen Sie die­se AGBs an.

B: Kurs­ge­büh­ren

  1. Für die Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen der TSu­GV Sport­schu­le sind Gebüh­ren zu bezah­len. Die Gebüh­ren sind jeweils bei den Kur­sen im Pro­gramm ange­ge­ben. Kos­ten für Lehr­bü­cher oder sons­ti­ger Übungs­ge­rä­te und Mate­ria­li­en sind in den Gebüh­ren in der Regel nicht enthalten.
  2. Mit­glie­der des TSu­GV zah­len eine ermä­ßig­te Gebühr. Eine Ermä­ßi­gung wird nicht rück­wir­kend gewährt, ggf. bit­te mit der Kurs­an­mel­dung auch im Ver­ein anmelden.
  3. Mit­glie­der, die nur an Kur­sen der Sport­schu­le teil­neh­men und kei­ne wei­te­ren Übungs­an­ge­bo­te des Ver­eins wahr­neh­men, gel­ten als pas­si­ve Mit­glie­der und zah­len auch nur den Jah­res­bei­trag für pas­si­ve Mit­glie­der. Die Höhe der der­zei­ti­gen Mit­glieds­bei­trä­ge kön­nen Sie unter www.tsugv.de erfahren.
  4. Die Gebüh­ren sind vor Beginn des Kur­ses zu bezah­len. Wird die Min­dest­teil­neh­mer­zahl unter­schrit­ten, muss die Gebühr erhöht, der Kurs­um­fang gekürzt oder der Kurs abge­sagt wer­den. Wird eine Ver­an­stal­tung abge­sagt, erhal­ten die Teilnehmer(innen) die Gebühr zurückerstattet.
  5. Ein Rück­tritt vom Kurs muss bis spä­tes­tens eine Woche vor Kurs­be­ginn erfol­gen. Die Kurs­ge­bühr wird erstat­tet, wobei eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 7,- € ein­be­hal­ten wird. Der Rück­tritt muss in allen Fäl­len durch Abmel­den bei der Geschäfts­stel­le unter Rück­ga­be der Anmel­de­be­stä­ti­gung erfolgen.
    Bei spä­te­rem Rück­tritt ist eine Erstat­tung der Kurs­ge­bühr nicht mehr möglich.
  6. Ist eine wei­te­re Teil­nah­me aus nach­weis­lich nicht zu ver­tre­ten­den Grün­den (z.B. Krank­heit, Unfall) nicht mög­lich, so kann inner­halb des ers­ten Kurs­drit­tels die Gebühr auf Antrag antei­lig zurück­er­stat­tet werden.
  7. In sämt­li­chen Erstat­tungs­fäl­len ist die TSu­GV Sport­schu­le berech­tigt, einen Ver­wal­tungs­kos­ten­an­teil von 7,- € einzubehalten.

C: Haf­tung und Versicherung

  1. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gegen die TSu­GV Sport­schu­le sind aus­ge­schlos­sen, außer bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Für Dieb­stäh­le und Ver­lust von Eigen­tum ein­schließ­lich Gar­de­ro­be kann kei­ner­lei Haf­tung über­nom­men werden.
  2. Mit­glie­der des TSu­GV genie­ßen auch im Kurs­be­trieb den nor­ma­len Vereinsversicherungschutz.
  3. Der TSu­GV hat eine Zusatz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen, so dass auch Nicht­mit­glie­der wäh­rend der Kurs­dau­er den glei­chen Ver­si­che­rungs­schutz genie­ßen, wie Mit­glie­der des TSuGV.

D: Ver­öf­fent­li­chung

  1. Im Amts­blatt (Unser Blätt­le) der Gemein­de Groß­bett­lin­gen und auf der Home­page der Sport­schu­le des TSu­GV Groß­bett­lin­gen wird auf die Kur­se hingewiesen.
  2. Wäh­rend den Schul­fe­ri­en fin­den in der Regel kei­ne Kur­se statt.
  3. Aktu­el­le Hin­wei­se zu lau­fen­den Kur­sen wer­den per eMail ver­schickt, falls Sie Ihre eMail-Adres­se ange­ge­ben haben.